Die Abgeltungssteuer und wie Sie sparen können:

Die steuerlichen Abgaben für Ihre Tages- und Festgeldzinserträge:

Wie bei vielen Geldanlagemöglichkeiten müssen leider auch bei Tages- und Festgeldkonten Steuern gezahlt werden, die die Rendite dieser Anlageform schmälern.

Für Zinserträge, unabhängig davon ob diese mit einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto erzielt wurden, müssen Sie in Deutschland 25 Prozent Kapitalertragssteuer (oder auch Abgeltungssteuer genannt) abführen. Je nach religiöser Gesinnung kommen hier noch Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag hinzu. Der Kapitalertragsteuer Anteil Ihres Zinsertrags wird von Ihrem Finanzinstitut automatisch an den Fiskus gezahlt. Sie können jedoch analog zu anderen Sparformen mittels eines Freistellungsauftrags, welchen Sie Ihrem Finanzinstitut im Vorfeld zukommen lassen müssen, die automatische Zahlung der Abgeltungssteuer um den beantragten Freibetrag kürzen.

Der Sparer-Pauschbetrag - ehemals Sparerfreibetrag:

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 Euro pro Person im Jahr. Dieser setzt sich aus dem ehemals vorhandenen Sparerfreibetrag von 750 Euro sowie der Werbungskostenpauschale von 51 Euro zusammen. Die Abgeltungssteuer muss also nur abführen, wer einen höheren Zinsertrag als 801 Euro im Jahr vorzuweisen hat.

Sollte der eigene Einkommensteuersatz weniger als 25 Prozent betragen, so dürfen Sie zu viel gezahlte Beträge bei Ihrer Einkommensteuerveranlagung zurück verlangen.

Personen, die keine Steuern auf Zinserträge zahlen müssen:

Für Studenten, Rentner und nicht einkommensteuerpflichtige Personen sowie alle anderen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen den Grundfreibetrag von aktuell (Februar 2012) 7.664,- Euro nicht übersteigt, müssen keine Abgeltungssteuer leisten. Hierfür müssen diese bei Ihrem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen und der Bank vorlegen. Dann wird diese auch keine Kapitalertragssteuer abführen.

Diese Zusammenstellung dient Ihrer Information und hat keinerlei Anspruch auf Vollständig- oder Richtigkeit. Sollten Sie Fragen zum Thema Kapitalertragsbesteuerung haben, so bitten wir Sie, sich an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt zu wenden.

Mit Kindern Kapitalertragssteuer sparen:

Wer Kinder hat, darf auch auf deren Namen Geld anlegen. Jedes einzelne Kind besitzt hierbei von Geburt an den oben genannten Sparerfreibetrag. Dadurch können Sie sich im Idealfall die Kapitalertragssteuer zum Beispiel durch eine Aufteilung Ihres Vermögens auf mehrere Festgeldkonten auf den Namen Ihrer Kinder sogar komplett sparen.

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